Erste Schritte
Erste Schritte mit Drohnen in Deutschland
Diese Anleitung ist für alle, die mit einer Drohne anfangen wollen. Aus Spaß, oder mit dem Gedanken, eines Tages damit zu arbeiten. Sie sagt, was wirklich nötig ist, in welcher Reihenfolge, und was du auf Dronetrake sofort tun kannst, ohne etwas zu bezahlen.
Die Regeln sind die europäischen, die Verordnung (EU) 2019/947, plus die deutschen: das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und die Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Hier stehen sie in einfachen Worten, mit einem Link zur Quelle, wo es nötig ist.
Die fünf Dinge, die du brauchst
- Eine Drohne, mit ihrer Klasse auf dem Etikett (oder ohne Klasse, wenn sie älter ist).
- Die Registrierung als Betreiber beim LBA.
- Den Kompetenznachweis: der einfache geht komplett online.
- Eine Haftpflichtversicherung. In Deutschland Pflicht für jede Drohne, auch die kleinste.
- Zu wissen, wo man fliegen darf, und wo nicht.
Jedes Kapitel dieser Anleitung ist einer dieser Schritte. Dazu kommen drei weitere: der erste Flug, der Moment, in dem die Drohne zur Arbeit wird, und die Flugschule.
Drei Wörter, die du kennen solltest
- UAS-Betreiber: wer für die Drohne verantwortlich ist. Gehört sie dir und fliegst du für dich, bist du der Betreiber.
- Fernpilot: wer die Drohne steuert. Oft dieselbe Person.
- Offene Kategorie: die Einsätze mit geringem Risiko, mit denen man anfängt. Sie teilt sich in A1, A2 und A3, je nachdem, wie nah du an Menschen fliegst. Für anspruchsvollere Einsätze gibt es die spezielle Kategorie: dazu kommen wir am Ende.
Was du auf Dronetrake sofort tun kannst
Der Tarif Solo ist kostenlos und verlangt keine Kreditkarte. Du meldest dich mit deinem Namen und deinem Land an und hast: zwei Drohnen in der Flotte, das Flugbuch und dein persönliches Logbuch, die Checklisten vor dem Flug, die Fälligkeiten von Nachweisen und Versicherungen, die Geozonen auf der Karte der Mission und deine öffentliche Seite als Pilot. Konto anlegen.
In den nächsten Kapiteln sagt der Kasten «Auf Dronetrake, ab sofort», was du bei jedem Schritt im Panel tun kannst.
Die Quellen
- EASA, die offene Kategorie (auf Englisch).
- Luftfahrt-Bundesamt, Drohnen: Betreiberregistrierung, Fernpiloten, FAQ.
- DIPUL, die digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt, mit der Karte der geografischen Gebiete.
- § 21h LuftVO (geografische Gebiete) und § 43 LuftVG (Versicherung) auf gesetze-im-internet.de.
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 auf EUR-Lex.