Erste Schritte

Die Versicherung

Was Deutschland verlangt

In Deutschland braucht jede Drohne eine Haftpflichtversicherung, egal wie schwer sie ist und ob du privat oder beruflich fliegst. Das steht in § 43 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes: Wer ein Luftfahrzeug hält, muss eine Haftpflichtversicherung haben, und eine Drohne ist ein Luftfahrzeug. Auch die unter 250 Gramm.

Ohne Versicherung geht auch die Registrierung beim LBA nicht: das Portal fragt nach Versicherer und Policennummer.

In einfachen Worten: Wenn deine Drohne einen Menschen oder eine Sache beschädigt, zahlt die Versicherung. Ohne Versicherung zahlst du.

Was in einer Police steht

Drohnenversicherungen unterscheiden sich in:

Auf Dronetrake, ab sofort. In der Karte der Drohne, unter Flotte, trägst du das Ablaufdatum der Versicherung ein. Es wird dreißig Tage vorher gelb und rot, wenn es vorbei ist, und landet in den Fälligkeiten, zusammen mit Nachweisen, Wartungen und Akkus. Jeden Morgen um 7 Uhr kommt eine Erinnerung ins Panel, nur wenn wirklich etwas fällig ist.

Quellen: § 43 LuftVG · LBA, UAS-Betreiberregistrierung.