Erste Schritte
Die Versicherung
Was Deutschland verlangt
In Deutschland braucht jede Drohne eine Haftpflichtversicherung, egal wie schwer sie ist und ob du privat oder beruflich fliegst. Das steht in § 43 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes: Wer ein Luftfahrzeug hält, muss eine Haftpflichtversicherung haben, und eine Drohne ist ein Luftfahrzeug. Auch die unter 250 Gramm.
Ohne Versicherung geht auch die Registrierung beim LBA nicht: das Portal fragt nach Versicherer und Policennummer.
In einfachen Worten: Wenn deine Drohne einen Menschen oder eine Sache beschädigt, zahlt die Versicherung. Ohne Versicherung zahlst du.
Was in einer Police steht
Drohnenversicherungen unterscheiden sich in:
- der Deckungssumme, also der Obergrenze der bezahlten Schäden;
- der Nutzung, die versichert ist: nur Hobby, oder auch Arbeit;
- ob sie an die Drohne (über die Seriennummer) oder an den Piloten gebunden ist;
- der Laufzeit: ein Jahr, oder kurze Zeiträume.
Auf Dronetrake, ab sofort. In der Karte der Drohne, unter Flotte, trägst du das Ablaufdatum der Versicherung ein. Es wird dreißig Tage vorher gelb und rot, wenn es vorbei ist, und landet in den Fälligkeiten, zusammen mit Nachweisen, Wartungen und Akkus. Jeden Morgen um 7 Uhr kommt eine Erinnerung ins Panel, nur wenn wirklich etwas fällig ist.
Quellen: § 43 LuftVG · LBA, UAS-Betreiberregistrierung.