Erste Schritte
Als Betreiber registrieren
Wer muss das tun
Fast alle. Die Registrierung ist Pflicht, wenn die Drohne:
- 250 Gramm oder mehr wiegt, oder
- eine Kamera (oder einen anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfasst) hat und kein Spielzeug ist.
Nur wer mit einer Drohne unter 250 Gramm und ohne Kamera fliegt, bleibt außen vor. Die Pflicht gilt seit dem 31. Dezember 2020.
Wo und wie
In Deutschland registrierst du dich online beim Luftfahrt-Bundesamt, im Registrierungsportal des LBA. Dabei gibst du auch Versicherer und Nummer deiner Police an: die Versicherung kommt also vor der Registrierung. Das LBA erhebt dafür eine Gebühr nach seinem Gebührenverzeichnis.
Am Ende hast du:
- eine elektronische Registrierungsnummer, die e-ID, die in der ganzen Europäischen Union gilt;
- die Pflicht, diese Nummer an jeder Drohne anzubringen, die du betreibst.
Die e-ID gehört dem Betreiber, nicht der Drohne: dieselbe Nummer kommt auf alle deine Drohnen. Sie ist nicht die Nummer deines Kompetenznachweises: die e-ID sagt, wer die Drohne betreibt, der Nachweis sagt, wer sie steuern darf.
Das Alter
Fernpilot in der offenen Kategorie ist man ab 16 Jahren. Jüngere dürfen nur mit einer Drohne der Klasse C0, die ein Spielzeug ist, mit einer selbst gebauten Drohne unter 250 Gramm, oder unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten, der die nötigen Nachweise hat.
Auf Dronetrake, ab sofort. Im Profil der Organisation gibt es das Feld Betreibernummer: trag dort deine e-ID ein. Auf Dronetrake ist auch eine einzelne Person eine «Organisation»: das ist dein Arbeitsbereich, mit deinem Namen. Mit eingetragener Betreibernummer beträgt der Willkommens-Vorrat für Live-Übertragungen 60 statt 15 Minuten.
Quellen: LBA, UAS-Betreiberregistrierung · LBA, Fragen und Antworten.