Compliance
Die europäische Verordnung verlangt vollständige, über Jahre aufbewahrte und vor Veränderung geschützte Aufzeichnungen. Dronetrake ist um diese Anforderung herum gebaut, statt sie nachträglich anzuflanschen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (UAS.SPEC.050 und zugehörige AMC) verlangt vom Betreiber, die Aufzeichnungen der UAS-Operationen — Flüge, Wartungen, Qualifikationen der Crew — mindestens 3 Jahre lang zu führen und aufzubewahren, in einer Form, die ihre Integrität schützt. Eine von jedem änderbare Tabellenkalkulation ist das nicht.
Jeder Flugbucheintrag ist mit dem vorherigen über einen SHA-256-Hash verkettet: Einen Eintrag zu ändern oder zu entfernen bricht die Kette sichtbar. Korrekturen gibt es, aber als verknüpfte Berichtigungen — nie als stille Umschreibungen. Die Löschung innerhalb der 3-jährigen Aufbewahrungsfrist wird vom System selbst blockiert.
PDF-Export des Flugbuchs je Luftfahrzeug mit dem auf das Dokument gedruckten Kopf-Hash der Kette: Der Prüfer kann die Integrität nachvollziehen. Fälligkeiten für Nachweise, Versicherungen und Kalibrierungen, damit du nicht mit Überraschungen ins Audit gehst.
Logs, Aufnahmen und Aufzeichnungen liegen auf europäischer Infrastruktur. Konfigurierbare Aufbewahrung, zertifizierte Löschung, und keine Betriebsdaten, die zum Funktionieren eine Nicht-EU-Cloud durchqueren.
A1/A3, A2, STS mit Ablaufdaten: Ein Fernpilot mit abgelaufenem Nachweis ist keiner Mission zuweisbar. Die Verlängerung siehst du Monate vorher in den Fälligkeiten.
Geschlossene Beta in Kürze. Wer auf der Liste steht, kommt zuerst hinein und sichert sich den Einführungspreis.
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